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Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sport? Das FSJ im Sport gibt es seit Sommer 2001. Es ist ein freiwilliger sozialer Dienst, den junge Frauen und Männer ab der Vollzeitschulpflicht (i. d. R. ab 16 Jahre) bis zum Alter von 27 Jahren in Sportvereinen oder anderen Sportorganisationen (u. a. Sportverbände, Sportschulen, Soziale Einrichtungen mit Sport- und Jugendsozialarbeit) absolvieren können. Die Dauer ist flexibel zwischen 6 und 12 Monaten. Einstiegszeiten in Rheinland-Pfalz sind die Monate April/Mai oder August/ September. Das FSJ zählt auch als Ersatz für den Zivildienst, allerdings dürfen die jungen Männer bei Antritt noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben und das FSJ muss 12 Monate dauern.
Was sind die Ziele eines FSJ? Das FSJ ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen. Ziel ist es, die Bereitschaft junger Menschen für ein freiwilliges Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern sowie einen Einblick in de Betreuungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu geben.
Wer ist für die Organisation des FSJ verantwortlich? In Rheinland-Pfalz ist die Sportjugend Rheinland-Pfalz Träger des FSJ im Sport. Eine Sportorganisation, die sich als Einsatzstelle anerkennen lassen möchte, beantragt dies bei der Sportjugend. Die Organisation erhält anschließend ihre schriftliche Anerkennung als Einsatzstelle.
Welche Tätigkeiten muß ein FSJ-Absolvent ausüben? Grundsätzlich gilt, dass der Absolvent überwiegend (50 % der Arbeitszeit) mit der sportlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen betraut werden muss (z. B. Gestaltung von Trainingseinheiten, Organisation und Durchführung von Sportturnieren oder -festen oder Betreuung von Jugendmannschaften bei Wettkämpfen). Daneben können aber auch Aufgaben im überfachlichen (z. B. Organisation von Freizeiten, Angebote im kulturellen Bereich, Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe) und im Verwaltungsbereich der Sportorganisation (z. B. Homepage betreuen, Vereinszeitschrift layouten) übernommen werden.
Welche Arbeitszeiten hat ein FSJ-ler? Das FSJ wird als ganztägige Tätigkeit geleistet. Die Gestaltung der Arbeitszeit richtet sich nach dem Arbeitsablauf der Einsatzstellen. Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Welche Leistungen erhält ein FSJ-Absolvent? Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung des FSJ werden folgende Leistungen gewährt:
- eine monatliche Pauschale von 300 € als Taschengeld und Ersatz für Unterkunft und Verpflegung
- Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
- 26 Urlaubstage pro Kalenderjahr
- Fortzahlung des Kindergeldes
- Anrechnung des FSJ als Praktikum oder bei der Vergabe von Studienplätzen
Zudem nimmt der FSJ-ler an einer Übungsleiterausbildung mit dem Erwerb der entsprechenden Lizenz teil. Vorgeschrieben sind außerdem Bildungsseminare im Umfang von 25 Tagen, die sich während des FSJ auf ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar verteilen.
Wo gibt es weitere Informationen zum FSJ? Allgemeine Infos zum FSJ gibt es bei der Sportjugend Rheinland-Pfalz. Hier gibt es auch eine Übersicht mit allen anerkannten Einsatzstellen sowie den offenen Stellen in Rheinland-Pfalz.
Sportjugend Rheinland-Pfalz www.sportjugend.de Ansprechpartnerin: Katja Gerlach Rheinallee 1 55116 Mainz Tel: 0 61 31 - 28 14 - 377 Fax: 0 61 31 - 23 67 46 eMail:
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